Expertise
Verträge
In verschiedenen Lebenssituationen von Paaren, (zukünftig) Verheirateten, Eltern oder anderen Familienkonstellationen entsprechen die gesetzlichen Regelungen nicht immer den individuellen Wünschen.
Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung maßgeschneiderter Verträge. Ob ein Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Vertrag für Paare ohne Heiratsabsicht – wir erarbeiten mit Ihnen die passende Lösung; auch für Verträge im Kontext von Elternschaft in Patchwork- und Regenbogenfamilien.
Die Vielfalt Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse spiegelt sich in unseren individuell auf Sie zugeschnittenen Verträgen wider.
Trennung & Scheidung
Spätestens wenn es in der Ehe kriselt, ist eine umfassende Beratung zu den Folgen einer Trennung und ggf. auch Scheidung unverzichtbar – idealerweise bereits vor einer beabsichtigten Trennung.
Unsere Beratung umfasst sämtliche finanziellen Aspekte, die geklärt werden müssen, darunter Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung, die Nutzung von Immobilien, Aufteilung von Versorgungsansprüchen sowie sonstige Ausgleichsansprüche.
Unsere Herangehensweise ist stets lösungsorientiert. Dabei streben wir einvernehmliche Regelungen an. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und setzen diese – falls notwendig – mit der erforderlichen Durchsetzungskraft auch gerichtlich durch.
Kinder
Unabhängig davon, ob die Eltern minderjähriger Kinder verheiratet oder als unverheiratete Eltern zusammengelebt haben, ist im Falle einer Trennung eine am Kindeswohl orientierte Umgangsregelung notwendig. Dabei können auch Fragen der elterlichen Sorge relevant sein, selbst wenn die Eltern zu keinem Zeitpunkt zusammengelebt haben.
Gerade, wenn es um Kinder geht, sollte eine einvernehmliche Lösung das oberste Ziel sein. Hierbei unterstützen wir Sie gern. Wenn dies nicht möglich ist, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in gerichtlichen Sorge- und Umgangsverfahren.
Andere kindbezogene Themen rund um Elternschaft und Abstammung einschließlich Leihmutterschaft, Adoption und Fragen zum (neuen) Namensrecht, lassen sich in der Regel nicht außergerichtlich klären. Wir bieten vor Einleitung entsprechender Verfahren eine umfassende Beratung und stehen Ihnen vor Gericht zur Seite.
Internationales
In einer zunehmend globalisierten Welt erstecken sich familiäre Angelegenheiten immer häufiger über nationale Grenzen hinweg. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten haben, ins Ausland ziehen oder wenn Familienmitglieder in verschiedenen Ländern leben. Auch die Anerkennung und eventuelle Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen spielt eine Rolle.
Aufgrund unserer Erfahrung im internationalen Familienrecht können wir Sie durch die komplexe Interaktion verschiedener Rechtsordnungen führen und individuelle Lösungen finden, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Dabei haben wir die Auswirkungen auf die jeweilige gerichtliche Zuständigkeit der beteiligten Länder und das anwendbare Recht im Blick, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Um Ihre Fragen zu dem jeweiligen ausländischen Recht bestmöglich zu klären, verfügen wir über ein weltweites Netzwerk von ausgewiesenen Familienrechtsexpert:innen in ihren jeweiligen Rechtsordnungen. Diese Expert:innen sind oftmals ebenfalls Mitglieder der renommierten International Academy of Family Lawyers, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Unsere Leistungen reichen von der Erstellung internationaler Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen über die Unterstützung bei (gerichtlichen) Verfahren im Ausland sowohl in Bezug auf Finanzen, als auch in Bezug auf Kindschaftssachen bis hin zu Verfahren wegen Kindesentführungen nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung (HKÜ). Ebenso zählen dazu internationale Adoptionen und Fragen der Leihmutterschaft, die regelmäßig mehrere Länder bzw. Rechtsordnungen umfassen.